Risiken geschlossener Fonds
Neben den Vorteilen muss sich ein Anleger in geschlossene Investmentfonds natürlich der Risiken, die eine solche Investition mit sich bringt, bewusst sein. Keine Unternehmung ist gegen wirtschaftlichen Misserfolg gefeit. Ist das Management nicht in der Lage, entsprechend der wirtschaftlichen Gegebenheiten zu handeln und macht bei der Führung des Unternehmens schwerwiegende Fehler, geht das investierte Kapital meist schnell verloren. Und im Gegensatz zu anderen Anlageformen, besteht für geschlossene Fonds keine Einlagensicherung in Form eines Sicherheitsfonds, der das Eigenkapital der Anleger schützt. Zusätzlich können die Investoren nachträglich in die Pflicht genommen werden. Aufgrund der Nachschusspflicht kann es vorkommen, dass die Gesellschafter, sprich Anteilsnehmer, an einem geschlossenen Fonds für Forderungen gegen das Unternehmen haftbar gemacht werden. Zusätzlich zu den bereits angesprochenen Risiken kann der Fiskus, sofern der Verdacht besteht, dass die Unternehmung nicht auf eine Gewinnerzielung ausgelegt ist, alle steuerlichen Vorteile streichen, was die Anleger natürlich in doppelter Hinsicht trifft. Erschwerend kommt hinzu, dass die Anteile der geschlossenen Fonds nicht ohne weiteres zurück gegeben oder gehandelt werden können. Zeichnet sich eine Krise in der Unternehmensführung ab, heißt es nicht selten: „Mitgegangen – Mitgefangen – Mitgehangen“.