AS-Fonds

Hinter der Bezeichnung AS-Fonds verbergen sich Kapitalanlagen, deren wesentliche Aufgabe die Bildung finanzieller Rücklagen für den Ruhestand ist. Sie sind seit 1998 handelbar und wurden vom BVI als Alternative zu den kapitalbildenden Lebensversicherungen geschaffen. Da sich die Bundesregierung nicht hat dazu überreden lassen, diese Form der privaten Altersvorsorge zu unterstützen, unterscheiden sich AS-Fonds in wesentlichen Punkten nicht von den herkömmlichen Vertretern der offenen Fonds. Aber nicht jeder Investmentfonds kann sich einfach den Namen AS-Fonds geben. Die Vergabe der Bezeichnung Altersvorsorge-Sondervermögen wurde an Richtlinien geknüpft, die den Fondsmanagern sehr enge Grenzen bei der Vermögensverwaltung und Kapitalbildung setzen. Mit diesen Sonderregelungen soll das Kapital der Anleger soweit geschützt werden, dass wenigstens die Einlagen bis zum Auszahlungstermin gesichert sind. Natürlich ergibt sich daraus keine Rendite-Garantie.

Hier sollen nur einige der vielen Regelungen genannt werden, denen ein AS-Fonds unterliegt, wie zum Beispiel die Pflicht zur Thesaurierung der erzielten Gewinne oder die Pflicht, Laufzeitverträge von mindestens 18 Jahren anzubieten. Daneben regeln die Vorgaben aus Berlin genau  den Aufbau der einzelnen Fondsanteile und die Zusammensetzung des Fondsvermögens. Als Kapitalanlage empfehlen sich AS-Fonds also wirklich nur dann, wenn ein hohes Maß Sicherheit und lange Laufzeiten im Vordergrund der Anlagestrategie stehen.