Steuerliche Aspekte
Fonds sind darauf ausgerichtet, für den Anleger Gewinn zu erwirtschaften. Sei es nun durch Dividenden, Mieteinahmen oder Verkaufserlöse. Auf diese Erträge verlangt die Bundesrepublik im Zuge der Einkommenssteuer ihren Teil der Abgaben. Bis 2009 gilt für Fonds immer noch das alte System der Besteuerung von Kapitalerträgen. Der Anleger erhält von Seiten der Fondsbetreiber zum Jahresende ein Papier, in dem festgehalten wird, wie die verschiedenen Anteile steuerlich zu bewerten sind.
Mit Inkrafttreten der Abgeltungssteuer werden alle Gewinne, die durch den Handel mit Wertpapieren erzielt werden, pauschal vom Fiskus mit 25% zuzüglich der Kirchensteuer und des Solidaritätszuschlages besteuert. Dabei spielt es keine Rolle mehr, wie lange die Papiere gehalten werden. Bis zu diesem Zeitpunkt werden alle Papiere, die länger als 12 Monate im Depot als steuerfrei behandelt. Weiterhin fallen durch de Abgeltungssteuer die Unterscheidungen zwischen den einzelnen Fondsanteilen weg. Bisher konnten Erträge aus Immobiliengeschäfte getrennt von anderen Kapitalerträgen versteuert werden.